Bereits 2008 wurden in einigen deutschen Städten so genannte Umweltzonen eingerichtet, zahlreiche Städte sind seitdem hinzugekommen. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als «Feinstaub-Verordnung», haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe fahren dürfen.

Welche Umweltplakette für Ihr Fahrzeug?

Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahrverbots verhängt wird, dürfen dann z. B. nur grüne und gelbe Plaketten in eine Umweltzone einfahren.

Keine Plakettenpflicht … aber!

Ganz wichtig: Es gibt keine Plakettenpflicht! Wer jedoch mobil sein will, wer in den möglicherweise entstehenden Umweltzonen fahren will oder fahren muss, wird eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe ankleben müssen. Sie erhalten sie natürlich auch beim TÜFA-TEAM.

Die Feinstaubplakette kann bei der Hauptuntersuchung zum Fallstrick werden, besonders wenn eine farblich inkorrekte Plakette im Spiel ist. Denn eine nicht ordnungsgemäße Feinstaubplakette wird als Mangel bewertet! Häufige Fehlerquellen rühren vom Gebrauchtwagenkauf her. Oftmals wird die Plakette mit dem eingetragenen Kennzeichen des Vorbesitzers einfach weiterverwendet. Es ist nicht zulässig, mit einer Plakette zu fahren, die einen anderen Kennzeicheneintrag als das zugehörige Fahrzeug aufweist. Einfachste Lösung: Die Plakette entfernen, da sie keine Pflicht ist. Mängelrisiko beseitigt! Tipp: Aufkleber lassen sich sehr gut mit einem einfachen Ceranfeldschaber entfernen.

Bestehende und geplante Umweltzonen

Das Umweltbundesamt stellt auf einer eigenen Internetseite die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen und veröffentlicht diese in einer Kartenübersicht.