Gekonnt laden und sicher transportieren

Niedernhausen. Neue Bodenplatten für den Garten, neue Erde für die Beete, ein Bausatz fürs neue Gerätehaus: Anhänger sind eine prima Alternative für den Transport von schweren oder sperrigen Lasten mit dem normalen Führerschein. Beim Kauf eines Hängers und für die Fracht am Haken gibt es jedoch Einiges zu beachten. Die TÜFA-TEAM (TÜV SÜD Auto Partner) Experten geben einen Überblick über Gesamtgewicht, Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit und liefern Tipps für die sichere Fuhre.     

 Was soll wie weit transportiert werden? Wie groß und schwer ist die Last? Wie ist sie am besten gesichert? Wie viel darf ich mit meinem Auto schleppen? Was darf ich mit meiner Fahrerlaubnis ziehen? Vor dem Kauf steht die genaue Analyse. Sind diese Fragen geklärt, stehen in der Regel zwei Kategorien zur Auswahl: der ungebremste Einachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm oder der gebremste Ein- und Tandem-Achsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. „Wer ab und zu Gartenerde oder Kies vom nächstgelegenen Baumarkt nach Hause transportieren will, für den reicht der ungebremste Einachser. Sollen größere Strecken zurückgelegt und größere Tonnagen bewegt werden, ist die gebremste Variante auf jeden Fall besser“, erläutert Tatjana Trömner-Gelbe vom TÜFA-TEAM in Niedernhausen.

Richtig ausgebildet:  Ein Fahrzeug mit Anhänger zu steuern, ist nicht einfach. Der Gesetzgeber hat daher die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger streng begrenzt. Das heißt, wenn das Auto ein 1000-Kilo-Anhängsel ziehen darf, muss das für den Fahrer noch lange nicht gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 

750 Kilogramm Gesamtgewicht ist die Obergrenze für ungebremste Hänger. Ist er gebremst, darf er das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Und: Auto samt Anhang zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen (Summe der zulässigen Gesamtgewichte aus den Papieren der beiden Fahrzeuge). Ohne Probleme fährt allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken – wenn auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gut gewichtet: Anhängelast, zulässiges Gesamtgewicht, Stützlast – vor dem Kauf steht auf jeden Fall das Studium der Fahrzeugpapiere. Wichtigster Eintrag fürs neue Fahrzeug ist die Anhängelast, die beschreibt, was tatsächlich am Haken hängen darf. Sie ist in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld O.1 oder O.2 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28 oder 29 zu finden, je nachdem, ob der Tender gebremst ist oder ungebremst. Die Anhängelast entspricht der Summe der Achslasten und errechnet sich aus dem tatsächlichen Gewicht des beladenen Anhängers, verringert um die Stützlast, mit der der Hänger auf die Kupplung des Zugwagens drückt. Sie ist also geringer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Achtung: Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht stimmen beim Anhänger oft überein. „Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht aber niemals verwechseln“. Zu kompliziert? TÜFA-TEAM : „Gespannfahrer sind sicher unterwegs, wenn die Anhängelast des Autos über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegt.“ 

Dann noch einen Blick auf die Stützlast werfen. Sie passt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Seitenansicht einen Knick, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen, der Bremsweg verlängert sich – vor allem bei zu geringer Stützlast. Der Anhänger muss mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25 Kilogramm auf die Kupplung drücken. Die Stützlast darf weder den Höchstwert für die Anhängekupplung noch den für die Zugdeichsel überschreiten. Dabei auch einen Blick auf den freigegebenen Höchstwert in den Kfz-Papieren werfen. Die Limits stehen auf den Typschildern an Kupplung und Deichsel und im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) des Autos. Es gilt der niedrigere Wert. Tipp vom TÜV SÜD Auto Partner TÜFA-TEAM „Die Stützlast ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Beim Knick also umladen und schwere Gegenstände rund um die Achse lagern.“

Gekonnt verteilt: Bei plötzlichen Bremsmanövern kann auch ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt für Anhänger: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Beim Beladen von Hängern gilt: Schwere Teile immer in Achsnähe platzieren und dafür sorgen, dass sie während der Fahrt auch dort bleiben. Auch beachten: Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss, nicht die Hinterachse des Autos zusätzlich beladen. Schwere Gegenstände besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, stellen. Den Kofferraum in einem solchen Fall besser nur mit leichten Gegenständen beladen. 

Korrekt verbunden: Anhängerkupplungen gehören zu den „bauartgenehmigungspflichtigen Teilen“, die ein entsprechendes nationales oder europäisches Prüfzeichen tragen müssen. Beispiele: M 1234, ein großes „E“ in einem Kreis oder ein kleines „e“ in einem Rechteck. Tipp zur Nachrüstung: Die Untersuchung und Änderungsabnahme in einem TÜV SÜD Service-Center bietet Sicherheit. 

Weiterer Hinweis der TÜV SÜD-Experten: Beim Ankuppeln Lichtkabel für die Beleuchtung des Hängers und bei gebremsten Hängern das Abreißseil nicht vergessen! 

Diszipliniert gelenkt: Selbst für erfahrene Pkw-Fahrer ist das Lenken von Gespannen eine Herausforderung, deshalb ist eine der dringendsten Empfehlungen: Fahren Sie diszipliniert, halten Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsvorschriften von 80, respektive 100 Kilometern pro Stunde ein. Passen Sie bei Seitenwind die Geschwindigkeit den Verhältnissen an. Grundsätzlich gilt: Vorausgesetzt, die Zuladeregeln wurden eingehalten und der Reifendruck beim Anhänger ist korrekt, wird es nicht zum extrem gefährlichen Schlingern des Hängers kommen. 

Beherrscht reagiert: Dem Schlingern eines Anhängers geht ein Prozess voraus, den man durchaus frühzeitig wahrnehmen kann. Die Alarmlampen sollten beim Fahrer angehen, wenn der Hänger leicht schlingert, obwohl es keine Lenkbewegungen gibt. Hier gilt Tempo reduzieren, dann beruhigt sich das Gespann wieder. Kritischer wird es, wenn sich die Schlingerimpulse vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Jetzt gilt: Lenkrad gerade halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten.   

Vorausgeschaut: Gespanne haben einen deutlich längeren Bremsweg und eine geringere Beschleunigung. Das heißt als erstes: mit viel mehr Abstand unterwegs sein. Das gilt nach vorne genauso wie zur Seite: Beim Überholmanöver auch auf ausreichend Luft zum Nebenmann achten, sonst entsteht ein Sog und der Hänger gerät ins Schlingern. Auslöser dafür ist immer: Seitenwind. In einem solchen Fall gilt ebenfalls: vom Gas gehen. Beim Fahren im Gebirge früh in niedrigere Gänge schalten. Das schont den Motor und schützt ihn vor Überhitzung. Geht’s talwärts, Bremskraft des Motors in niedrigen Gängen nutzen. Das hält die Bremsen kühl und griffig. Bei großen Anhängern auch darauf achten, dass die Sicht nach hinten gewährleistet ist. Dafür gibt es besondere Rückspiegel.  

Schneller unterwegs: Grundsätzlich ist für Gespanne nicht mehr als Tempo 80 drin. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das jedoch genehmigen lassen – mit einer Tempo-100-Plakette, die es in der Kfz-Zulassungsstelle gibt. Voraussetzungen: Das Auto hat ABS und der Anhänger Bremsen, hydraulische Stoßdämpfer und Reifen, die für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre alt sind. Fahrer schneller Gespanne müssen beachten: Höhere Geschwindigkeiten bringen das Anhängsel noch leichter ins Schlingern, Bremswege sind noch länger, Abstände müssen noch größer sein!