Innerorts überholen – darf man das oder nicht?

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gestattet das Überholen in Ortschaften zwar, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Erlaubt ist das Überholen nur, wenn dabei jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Außerdem darf es dabei nicht zu knapp an anderen vorbeigehen. Insbesondere für Fußgänger und Radfahrer muss genügend Platz bleiben.

Und es gibt weitere Einschränkungen

Unzulässig ist Überholen bei unklarer Verkehrslage oder wenn ein Verkehrszeichen es untersagt.
Natürlich muss auch beim Überholen das Tempolimit eingehalten werden. In geschlossenen Ortschaften sind meist 50 km/h erlaubt.

An Fußgängerüberwegen und an Bahnübergängen ist das Überholen ebenfalls verboten. Das Verbot gilt auch, wenn Busse eine Haltestelle anfahren und ihr Warnblinklicht eingeschaltet haben. Am haltenden Bus dürfen Autofahrer vorbeifahren – aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Abfahrende Busse lässt man zügig in den Verkehr einfädeln. Sie werden also nicht überholt.

Überholt wird grundsätzlich links, sagt die StVO. Von diesem Gebot gibt es jedoch zahlreiche Abweichungen, um den Verkehrsfluss zu unterstützen. Ein Beispiel sind Straßen mit mehreren Spuren pro Richtung. Hier dürfen Autofahrer innerorts ihre Spur frei wählen – und auch langsamere Autos rechts überholen.