FÖRDER-AUS FÜR PLUG-IN-HYBRIDE

Ab 1. Januar 2023 gibt es für Plug-in-Hybride keinen Umweltbonus mehr. Für E-Autos sinkt die Prämie. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro zahlt der Staat 4.500 Euro Zuschuss, der Hersteller
2.250 Euro. Macht 6.750 Euro. Bislang waren es 9.000 Euro. Ab 65.000 Euro Netto-Listenpreis sind es vom Staat nur noch 3.000 statt 5.000 Euro. Der Hersteller gibt 1.500 Euro. Vom 1. September an können nur noch Privatpersonen diese Prämie beantragen. Außerdem deckelt der Bund die Fördergelder bei 2,1 Milliarden Euro. Wenn diese aufgebraucht sind, gibt es kein Geld mehr. Von 2024 an stehen noch einmal 1,3 Milliarden Euro bereit. Dann nur noch für Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro.

FÜHRERSCHEINUMTAUSCH

Ob Ihr Führerschein grau oder rosa ist – ist gleich …Er muss demnächst umgetauscht werden. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen, egal, wann er ausgestellt wurde. Wer mit dem alten Führerscheindokument erwischt wird, zahlt 10 Euro und muss den neuen Führerschein bei der Polizei vorlegen, sonst droht ein Bußgeld. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 tauschen

TYP-KLASSEN

Zum 01. Januar 2023 werden die Typklassen der Kfz-Versicherungen neu festgesetzt. Etwa 4,8 Millionen Kunden zahlen weniger, rund 8 Millionen dagegen mehr. Für die restlichen rund 29,3 Millionen (70 Prozent) Versicherten ändert sich nichts. In der Vollkaskoversicherung bekommen rund 4 Prozent der Fahrzeuge (ca. 1,1 Millionen Pkw) eine höhere und rund 34 Prozent (etwa 8,3 Millionen Pkw) eine niedrigere Einstufung. In der Teilkasko rutschen rund 5 Prozent (etwa 600.000 Fahrzeuge) in höhere, 37 Prozent (etwa 4,8 Millionen Fahrzeuge) in niedrigere Typklassen.

VERBANDKASTEN-INHALT

Bereits im Februar 2022 wurde die Verbandkasten-DIN-Norm 13 164 aktualisiert. Neu hinzugekommen sind zwei medizinische Masken. Welche Verbandkästen im Auto zulässig sind, regelt § 35h StVZO. Dort sind aktuell noch DIN 13 164 Stand Januar 1998 und Januar 2014 aufgeführt, die neuen Verbandkästen dürfen aber bereits verwendet werden. Wichtig: Alte müssen Stand heute nicht ausgetauscht werden, auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht nötig erklärt ADAC.

HU-PLAKETTE ist nun ORANGE

2023 müssen alle Autos zum TÜV, die eine rosa TÜV-Plakette auf dem Nummernschild tragen. Nach bestandener Prüfung klebt der Prüfer dann eine orangefarbene Plakette aufs hintere Kennzeichen. Diese Autos müssen erst 2025 wieder zur Hauptuntersuchung. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist. Sie bekommen eine blaue TÜV-Plakette.

THG-QUOTE

Auch 2023 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Dafür muss der Halter nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorlegen. Der Betrag wird einmal im Jahr ausgezahlt. Privatpersonen müssen für den Erlös keine Einkommensteuer zahlen. Gehört das E-Auto zum Betriebsvermögen, sind die Einnahmen steuerpflichtig.

Ich wünsche Ihnen ein gesundes und glückliches Jahr 2023 und allzeit gute Fahrt.
Ihre Tatjana vom TÜFA-TEAM!