Muss man einen Strafzettel aus dem Ausland zahlen?

Die schönen Tage im Ausland sind längst vorbei und derzeitig ist coronabedingt auch keine Reise in Sicht, da flattert plötzlich ein Strafzettel aus dem letzten Urlaub ins Haus… Muss man den bezahlen, oder kann man ihn einfach ignorieren? Wenn man im Ausland falsch geparkt hat oder zu schnell gefahren ist und vor Ort nicht zahlen musste, ist die Angelegenheit leider nicht automatisch erledigt.

Ein Knöllchen kann auch mit der Post nachreisen. Ab 70 Euro inklusive eventueller Verfahrenskosten können rechtskräftige Bescheide aus den EU-Staaten auch in Deutschland fällig werden.

Sie sollten die Forderung auf jeden Fall überprüfen!

Wenn Sie eine Forderung von einer ausländischen Behörde bekommen, sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Etwa, wenn Sie nicht selbst am Steuer gesessen hast oder vielleicht das eigene Kennzeichen fälschlicherweise erfasst wurde.
Auch zu beanstanden: Wenn wichtige Teile des Schreibens nicht in Deutsch verfasst wurden. Oft ist es möglich, Unterlagen auf den Internetseiten der ausländischen Behörden anhand von Codenummern einzusehen.
Schicken Sie Einwände und Entlastendes an die Absenderadresse zurück. Für das Kassieren in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig, dass nach abgeschlossenem Verfahren im Ausland die Forderungen vollstreckt. Wenn Sie keine Einwände haben, können Sie die Strafe bereits vorher bezahlen.

Bei privaten Forderungen sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
Das Eintreiben privat organisierter Maut- oder Parkgebühren mit Hilfe von Inkassounternehmen ist allerdings nicht von der EU-Bußgeldvollstreckung abgedeckt. Denn Firmen wie etwa European Parking Collection oder NIVI sind keine Behörden. Es ist für die privaten Unternehmen mit größerem Aufwand verbunden, Zahlungen einzufordern, aber nicht ausgeschlossen. Als Betroffener sollte man erst einmal nicht zahlen und sich anwaltlich beraten lassen.

Das genannte EU-Abkommen ist auch nur bei Bußen und Strafen anwendbar. Führerscheinentzug oder Punkteeinträge aus dem Ausland können nicht in Deutschland vollstreckt werden. Doch im Rahmen der Vollstreckungshilfe könnten beispielsweise Haftstrafen, wie sie in der Schweiz für starke Tempoüberschreitungen möglich sind, auch in Deutschland vollstreckt werden.

Also am besten auch im Ausland vorschriftsmäßig fahren und parken, damit man aus dem Ausland im eigenen Briefkasten nur die Ansichtskarten der Freunde vorfindet.

In der Hoffnung, dass wir alle bald wieder reisen dürfen grüßt Sie herzlich

Ihr TÜFA-TEAM