Fragen rund um die HU

Die Hauptuntersuchung beim TÜFA-TEAM

Grundsätzlich gilt: Ein neuer PKW muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung, danach im Zweijahresrhythmus. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild geben alle nötigen Informationen. 

In der Zulassungsbescheinigung ist der Termin der nächsten HU eingestempelt oder bei Neufahrzeugen eingedruckt.
Auf der HU-Plakette steht das Jahr der nächsten Prüfung im Zentrum der Plakette (z.B. „21“ für 2021). Die Plakette ist so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig wird, oben steht (12-Uhr-Position).

Sie können bei uns generell ohne Termin zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Prüfstellen vorbeikommen.

Gerne bieten wir Ihnen auf den Prüfstellen Wiesbaden und Niedernhausen auch einen Festtermin an. Dank unserer HU-Online-Anmeldung ist das kinderleicht.
Vereinbaren Sie gleich online Ihren Termin in Niedernhausen oder in Wiesbaden

Das ist nicht notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass der/die von Ihnen Beauftragte die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitnimmt.

Der Gesetzgeber kennt hier keine Toleranz. Sie sollten sobald wie möglich Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung. Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.

Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.

Übrigens: Wir erinnern Sie gerne an die Fälligkeit Ihrer nächsten HU – bequem und kostenlos. Registrieren Sie sich hier.

Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse.

Die vollständige Liste zur Beachtung, was alles in Ihrem Fahrzeug vorhanden sein muss, finden Sie hier.

Auf unseren HU-Checklisten haben wir Ihnen zudem die Punkte zusammengestellt, die Sie vor der HU selbst überprüfen können.

Checkliste HU für Autos downloaden

Checkliste HU für Motorräder downloaden

Die Laufzeit der Plakette beträgt, z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.

Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.

P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Verkehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.

Bitte bewahren Sie den Prüfbericht mindestens bis zur nächsten HU auf. Allerdings ist es nicht nötig, den Bericht bei jeder Fahrt mitzuführen.

Wenn Sie die Hauptuntersuchung durch das TÜFA-TEAM haben durchführen lassen, können Sie bei uns eine Zweitschrift anfordern. Die Zweitschrift darf nur an den Halter (zum Zeitpunkt der Prüfung) herausgegeben werden.Wenn sich der Halter inzwischen geändert hat, benötigen wir als Nachweis eine Vollmacht des ursprünglichen Halters. Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn die Übermittlung direkt an die zuständige Zulassungsbehörde erfolgt.

Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EBV-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen.

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie PkW behandelt. Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist die jährliche Hauptuntersuchung verpflichtend.

Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die Zuteilung der HU-Plakette. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, dass die Bauteile mit einer Austauschpflicht innerhalb von zehn Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne), falls nötig, bereits im Vorfeld ausgetauscht wurden, damit Sie die Gasprüfung und damit auch die HU ohne Verzögerung erhalten.

Außerdem benötigen wir das Erstbescheinigungsheft vom Hersteller; die Gasflasche sollte zudem befüllt sein. Darüber hinaus gilt das Gleiche wie bei einem Pkw: Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein mit, und denken Sie auch an das Warndreieck und den Verbandskasten.

Bei Wohnwagen sind die Gasprüfung und die Erteilung der HU-Plakette nicht miteinander verknüpft. Wenn eine Gasanlage vorhanden ist, muss die Gasprüfung aber zum Stichtag ebenfalls durchgeführt werden. Viele Campingplätze wollen aus Sicherheitsgründen auch die Bescheinigung über die bestandene Gasprüfung sehen.

Seit 2007 zeigt die sogenannte Feinstaubplakette in den Farben Rot, Gelb oder Grün die Schadstoffklasse Ihres Autos an. Das ist wichtig, wenn Sie in die Umweltzone einer Stadt einfahren möchten.
Mit grüner Plakette haben Sie freie Fahrt, mit roter Plakette ist Ihnen die Einfahrt in Umweltzonen verboten.

Flyer Feinstaubplakette 

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